Shared Mobility/Mietfahrzeug Selbstbehaltsversicherung
Vorteile
Versichert sind Selbstbehalte innerhalb der Haftpflicht- und Kaskoversicherung, welche dem Versicherungsnehmer aufgrund eines Schadens am oder mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer entgegengehalten werden.
Gedeckt sind Personenwagen mit maximal neun Sitzplätzen (inkl. Lenker) sowie Zweiräder. Fahrzeuge aus Sharing Modellen (wie Mobility usw.) sind mitversichert.
Die Gebühren für die Bearbeitung des Schadenfalles werden ebenfalls erstattet.
Gut zu wissen
- Die Versicherung gilt weltweit ohne Selbstbehalt.
- Voraussetzung für die Entschädigung sind ein durch eine andere Versicherung gedecktes Ereignis und ein daraus resultierender Selbstbehalt.
- Versichert sind bei einer Einzelversicherung maximal zwei und bei einer Familienversicherung vier Schadenfälle pro Kalenderjahr.
- Eine Familienversicherung kann ab zwei Personen, welche im selben Haushalt wohnen, abgeschlossen werden.
- Abschliessbar nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz.
- Taxis und Fahrzeuge von Fahrschulen sind nicht versichert.
- Die Versicherung verlängert sich automatisch, sofern sie nicht spätestens bis zum Ablaufdatum gekündigt wird.
- Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter www.sbb.ch/versicherungen